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Legalisator der Gemeinde Tux


Legalisator

Der Legalisator ist für die Beglaubigung von Unterschriften auf Urkunden für das Grundbuch (Kaufvertrag, Darlehensvertrag,...) zuständig. Durch diese Einrichtung ist es nicht notwendig, diese Unterschriften beim Gericht oder beim Notar beglaubigen zu lassen. Die betreffende Person, deren Unterschrift beglaubigt werden soll, muss in der Gemeinde wohnen und auch mit Hauptwohnsitz gemeldet sein. Die Person muss dem Legalisator persönlich bekannt sein bzw. muss seine Identität durch zwei dem Legalisator persönlich bekannte Personen bestätigt werden. 


Legalisierungsgebühr:

Mit Verordnung des Bundesministers für Justiz vom 27.04.2023, BGBl.Nr. 135/2023, wurden die Gebühren für die Beglaubigung einer Unterschrift wie folgt festgesetzt:

  • € 3,- bis zu einem (Vertrags-)Wert von € 700,- oder bei unbestimmten Wert
  • € 7,- bei einem Wert über € 700,- bis € 3.000,- 
  • € 9,- bei einem Wert über € 3.000,- bis € 7.000,- 
  • € 24,- bei einem Wert über € 7.000,- bis € 35.000,-
  • € 31,- bei einem Wert über € 35.000,-

Für die Beglaubigung auf der Vertragsurkunde ist weiters eine Bundesgebühr von € 14,30 zu entrichten.

Zuständig

HINWEIS: Der Ortslegalisator führt keine rechtliche Überprüfung von Verträgen durch. Terminvereinbarung erbeten.