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Sprechtage
Unentgeltliche Sprechstunde
mit Rechtsanwalt Dr. Rainer Wechselberger im Gemeindeamt Tux
(nur nach vorheriger Anmeldung im Gemeindeamt Tux).
Termine
- 25.09.2024
- 16.10.2024
- 06.11.2024
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Diverse Sprechtage & sonstige Angebote
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Sprechtag Landesvolksanwältin am 19.09.2024 in Jenbach
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Familienberatung- jeden 1. und 3. bzw. 5. Dienstag von 08:30 - 12:00 Uhr am BG Zell am Ziller
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Sprechstunden der Kinder- und Jugendhilfe in Zell am Ziller am Dienstag zwischen 09:00 und 12:00 Uhr im Volksschulgebäude
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Volksanwaltschaft - Sprechtage in allen Bundesländern
Bezirkskrankenhaus Schwaz: Schulung familiäre Pflege
- Jänner 2024: Teil 1: 23.01.2024; Teil 2: 30.01.2024
- Februar 2024: Teil 1: 20.02.2024; Teil 2: 27.02.2024
- April 2024: Teil 1: 23.04.2024; Teil 2: 30.04.2024
- Mai 2024: Teil 1: 21.05.2024; Teil 2: 28.05.2024
- September 2024: Teil 1: 17.09.2024; Teil 2: 24.09.2024
- Oktober 2024: Teil 1: 22.10.2024; Teil 2: 29.10.2024
- November 2024: Teil 1: 19.11.2024; Teil 2: 26.11.2024
Informationen des Bundesheeres
Schießzeiten am Truppenübungsplatz Lizum Walchen
Nähere Auskünfte erteilt das Kommando: Telefon 050201/6442010
Das Kommando des Truppenübungsplatzes Lizum/Walchen gibt bekannt, dass an den nachstehend angeführten Tagen und zu den angeführten Zeiten im militärischen Sperrgebiet des Tüpl Lizum/Walchen scharf geschossen wird.
Änderungen aus schießtechnischen Gründen bleiben vorbehalten.
In diesen Zeiträumen gelten auch die in den Übungsplatz führenden Verkehrswege und Touristensteige als militärisches Sperrgebiet.
Auskünfte über die ausnahmsweise Benützbarkeit von Verkehrswegen und Touristensteigen während der Schießzeiten erteilt das Tüpl-Kommando.(Tel.Nr.050201/6442010 und Tel.Nr. 0664/6225428)
Den Weisungen der aufgestellten Absperrposten ist unbedingt Folge zu leisten.
Truppenübungsplatz – Schießzeiten am Truppenübungsplatz Lizum Walchen, Gemeinde Wattenberg
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Gefahren im Winter / Winterdienst - Streu- und Räumpflicht
Im Winter gibt es Pflichten der Anrainer (Streu- und Räumpflicht - Winterdienst), die dringend zu beachten sind. Auch auf div. andere Gefahren im Winter (Auto, Haus, Lawine – Rodeln – Schifahren, Straße) wird vom Zivil- und Katastrophenschutz hingewiesen.Seitens der Gemeinde Tux wird auf die gesetzlichen Anrainerverpflichtungen, insbesondere gemäß § 93 Straßenverkehrsordnung 1960 - StVO 1960, BGBl 1960/159 idgF, hingewiesen: