Amtssignatur


Im Sinne einer durchgängigen elektronischen Verfahrensabwicklung kann die Gemeinde Tux auf ihren Erledigungen eine Amtssignatur aufbringen. Dadurch wird erkennbar, dass es sich um ein amtliches Schriftstück der Gemeinde handelt. Durch die Amtssignatur können somit die Herkunft und die Echtheit eines Dokuments überprüft werden.

Die Amtssignatur setzt sich gemäß § 19 E-Gov-Gesetz zusammen aus:

  • einer Bildmarke
  • dem Hinweis, dass das Dokument amtssigniert worden ist, sowie
  • Informationen zur Prüfung des elektronischen Dokuments und der Ausdrucke des Dokuments.

Veröffentlichung der Bildmarke

Die Veröffentlichung der Bildmarke der Gemeinde Tux gemäß § 19 Abs. 3 E-Government-Gesetz (E-GovG) finden Sie Leitet Herunterladen der Datei einhier.

Verifizierung des Ausdrucks eines amtssignierten elektronischen Dokuments

Unter Verifizierung im Sinne des § 20 E-GovG ist die Bestätigung zu verstehen, dass das als Ausdruck vorliegende Dokument von der dort angeführten Behörde stammt. Falls Sie ein amtssigniertes Dokument verifizieren möchten, wenden Sie sich bitte an die im Dokument bezeichnete Dienststelle oder direkt an folgenden Öffnet externen Link in neuem FensterKontakt

Elektronische Signaturprüfung

Sie können ein amtssigniertes elektronisches Dokument auf seine Echtheit und Unversehrtheit prüfen. Dazu nutzen Sie bitte die untenstehenden Adressen:

Gemeinde Tux

Tux - Lanersbach 470
6293 Tux

Tel.: +43 5287 8555 0
Fax: +43 5287 8555 12

Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Öffnungszeiten Gemeindeamt

vormittags:
Mo - Do von 08:00 bis 12:00 Uhr
Fr von 08:00 bis 13:00 Uhr

nachmittags:
Mo 13:30 bis 19:00 Uhr (durchgehend)
Di - Do von 13:30 bis 17:30 Uhr (mit Voranmeldung)

Terminvereinbarung wird empfohlen

Öffnungszeiten AWZ Tux Äuelen

Mo von 14:00 bis 19:00 Uhr
Mi von 08:00 bis 13:00 Uhr
Fr von 14:00 bis 19:00 Uhr

Zugang Grünschnittbereich:
täglich von 08:00 - 19:00 Uhr