ID Austria
Mit 05.12.2023 wurde die Handy-Signatur von der ID Austria abgelöst.
Die bestehende Handy-Signatur verliert nicht ihre Gültigkeit, sondern wird nur von der ID Austria abgelöst. Das heißt die Handy-Signatur funktioniert auch nach dem 5. Dezember 2023 noch weiter bis zum Ablauf der Gültigkeit. Die Gültigkeit der bestehenden Handy-Signatur kann unter https://a-trust.at/konto/ eingesehen werden.
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ID Austria - Weiterentwicklung von Handy-Signatur und Bürgerkarte
Die App „Digitales Amt“ wird am 20.06.2025 zur App „ID Austria“. Die ID Austria ist eine Weiterentwicklung von Handy-Signatur und Bürgerkarte und ersetzt diese in Zukunkt im behördlichen Umfeld. Die ID Austria (elektronische Identität) ermöglicht Menschen, sich sicher online auszuweisen und damit digitale Services zu nutzen und Geschäfte abzuschließen.
Alle Einwohnerinnen und Einwohner mit österreichischer Staatsbürgerschaft und Hauptwohnsitz in der Gemeinde Tux können ab sofort auch beim Gemeindeamt Tux eine Registrierung im Zuge der Neubeantragung eines Reisedokumentes durchführen, da die Gemeinde zur Entgegennahme von Passanträgen ermächtigt ist. Wer also in Zukunft einen österreichischen Reisepass beantragt, kann somit auch automatisch eine ID Austria beantragen.
Nähere Informationen dazu unter: id-austria.gv.at
Für bereits behördlich aktivierte Handy-Signaturen (z.B. Aktivierung bei einem Amt oder über Finanzonline) steht mit der App "ID Austria" ein vereinfachter Online-Umstieg auf die Vollfunktion der ID Austria zur Verfügung. Der Gang zur Behörde entfällt in diesem Fall.
Einige nützliche Links:
- Link zum Download der App "ID Austria" im Google Play Store
- Link zum Download der App "ID Austria" im App Store (für Iphone)
- App-Verknüpfung Handy-Signatur
- (Neues) Handy in der App "ID Austria" anmelden
- ID-Austria mit Vollfunktion selbst verlängern
- Zum A-Trust-Konto (Handy-Signatur)
- ID Austria Registrierung zur Fertigstellung nach Behördengang
- ID Austria Registrierung zur Fertigstellung nach Behördengang: Anleitung
- Fragen und Antworten & häufige Fehlermeldungen - was kann ich tun?
Umstieg:
- Umstieg mit einer nicht behördlich ausgestellten Handy-Signatur: Man kann auf die ID Austria mit Basisfunktion selbst umsteigen -> App "ID Austria" herunterladen und umsteigen. Eine Aufwertung zur Vollfunktion muss durch eine Passbehörde oder eine ermächtigte Gemeinde (Passgemeinde) vorgenommen werden.
- Umstieg mit einer behördlich ausgestellten Handy-Signatur (Ausstellung von der Gemeinde oder Finanzamt): Der Bürger kann selbst mit der App "ID Austria" auf die ID Autria umsteigen. Durch Eingabe einer gültigen Reisepassnummer oder Personalausweisnummer kann man die ID Austria auf die Vollfunktion aufwerten. Ausnahme sind hier Ausländer, diese müssen dafür zur Landespolizeidirektion.
- Eine neue ID Austria kann nur durch eine Passbehörde, Finanzämter, LPD oder ermächtigte Gemeinde (Passgemeinde) im IDR ausgestellt werden. Dieses ist immer eine ID Austria mit Vollfunktion.
Was ist der Unterschied zwischen Basisfunktion und Vollfunktion?
- Basisfunktion: Die Basisfunktion der ID Austria enthält alle Funktionen der Handy-Signatur. Die Gültigkeitsdauer der Handy-Signatur wird übernommen, kann aber nicht mehr verlängert werden. Daher wird die Aufwertung auf ID Austria mit Vollfunktion vor Ende der Zertifikatslaufzeit empfohlen. Die Gültigkeitsdauer der ID Austria mit Basisfunktion können Sie unter „Meine ID Austria verwalten” einsehen.
- Vollfunktion: Die Vollfunktion der ID Austria eröffnet zusätzlich zu den Funktionen der Handy-Signatur auch neue Einsatzmöglichkeiten, wie z.B. die Ausweisfunktion am Smartphone und die EU-weite Anerkennung. Wenn Sie Ihre Handy-Signatur auf die ID Austria mit Vollfunktion umstellen, wird ebenfalls die Gültigkeitsdauer der Handy-Signatur übernommen. Anschließend kann sie online unter „Meine ID Austria verwalten“ selbst verlängert werden.
Eine Hotline im BRZ für Bürger-/Behördenanfragen ist eingerichtet (Service-Center):
- Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
- Kontaktseite des oesterreich.gv.at Service Centers
Ausländische Staatsangehörige können die ID Austria ausschließlich bei den Landespolizeidirektionen registrieren lassen.
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Handy-Signatur
Die Aktivierung der Handy-Signatur ist kostenlos und in wenigen Minuten erledigt.
Voraussetzung: Amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, Führerschein) und ein Mobiltelefon. Bitte um Voranmeldung.
Die Handy-Signatur kann als rechtsgültige elektronische Unterschrift im Internet verwendet werden. Diese ist der handgeschriebenen Unterschrift gleichgestellt. Das Handy wird somit zum virtuellen Ausweis, mit dem man Dokumente oder Rechnungen digital unterschreiben kann.
Ihre Vorteile im Überblick
- Amtswege rasch und einfach über das Internet erledigen
- Hoher Sicherheitsstandard
- Kostenfreie Nutzung
- Komfortabler Einstieg bei diversen E-Services von Verwaltung und Wirtschaft
So sparen sich sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen zeitintensive Behördengänge. Gleichzeitig sind die Dokumente während der Übertragung vor ungewollten Datenänderungen oder fremden Zugriffen geschützt.
Mit dem österreichischen Amtshelfer HELP.gv.at können zahlreiche Amtswege per Mausklick erledigt werden: Arbeitnehmerveranlagung und Steuererklärung mittels FinanzOnline, Versicherungsdatenabfrage, Beantragung von Pension und Kindergeld bei der Sozialversicherung oder Strafregisterauszug sind nur einige Services, die online von zu Hause mittels Mobiltelefon erledigt werden können.
http://www.buergerkarte.at/index.html
https://www.handy-signatur.at/Default.aspx