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ID Austria Servicetag an der BH Schwaz

Die bestehende Handy-Signatur verliert nicht ihre Gültigkeit, sondern wird nur von der ID Austria abgelöst. Das heißt die Handy-Signatur funktioniert auch nach dem 5. Dezember 2023 noch weiter bis zum Ablauf ihrer ursprünglichen 5-jährigen Gültigkeit. Die Gültigkeit der bestehenden Handy-Signatur kann unter https://a-trust.at/konto/ eingesehen werden. 

Es besteht die Möglichkeit, sich die Handy-Signatur zu holen und dann selbstständig auf die ID Austria umzusteigen – der Vorteil: Mit dieser Vorgehensweise wird kein aktuelles Passfoto benötigt. Im Bürgerservice der Bezirkshauptmannschaften können sich Interessierte die Handy-Signatur bzw. ID Austria zu den gewohnten Öffnungszeiten einrichten lassen, von der Handy-Signatur auf die ID Austria umsteigen oder sich rund um das Angebot informieren. Zudem bieten die Bezirkshauptmannschaften im Rahmen von Aktionswochen zusätzliche Serviceangebote zur Umstellung bzw. Einrichtung der ID Austria an.

  • BH Schwaz:
  • Reguläre Öffnungszeiten: Montag von 7.30 bis 17 Uhr, Dienstag bis Donnerstag von 7.30 bis 16 Uhr, Freitag von 7.30 bis 12 Uhr
  • Jeden Dienstag: Bürgerservice in Zell am Ziller (Gemeindeamt) von 8 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
  • Erweiterte Öffnungszeiten an den Montagen, 20. und 27. November, jeweils bis 19 Uhr
  • ID-Austria-Servicetag: Samstag, 2. Dezember, 9 bis 12 Uhr im Bürgerservice der BH Schwaz

Weitere Informationen auf https://www.oesterreich.gv.at/id-austria.html oder auf https://www.gemeinde-tux.at/buergerservice/buergerkarte-handy-signatur.html

Vom Gauhaus zum Landhaus. Ein Tiroler NS-Bau und seine Geschichte

Eine Ausstellung des Landes Tirol in Kooperation mit den Tiroler Landesmuseen vom 5. Oktober 2023 bis 4. Mai 2024

Der größte noch bestehende NS-Bau in Tirol ist das Neue Landhaus in Innsbruck, das 1938/39 als Gauhaus für Parteidienststellen errichtet wurde. Im Machtzentrum des Nationalsozialismus für Tirol und Vorarlberg wurde der menschenverachtende NS-Terror geplant und bürokratisch in die Wege geleitet. Nach dem Zweiten Weltkrieg Sitz der Besatzungsmächte, zog 1955 die Tiroler Landesregierung in das Gebäude ein. Die NS-Hintergründe wurden verleugnet und verdrängt. „Die Vergangenheit können wir nicht ungeschehen machen, aber es liegt in unserer Verantwortung, wie wir unsere Zukunft gestalten. Dafür braucht es Bewusstsein und kritische Auseinandersetzung mit den dunklen Kapiteln unserer Geschichte. Mit der Ausstellung ‚Vom Gauhaus zum Landhaus. Ein Tiroler NS-Bau und seine Geschichte‘ wollen wir auf vermittelnde Art und Weise einen lange verschwiegenen Täterort der breiten Öffentlichkeit zugänglich machen“, informierte LH Anton Mattle.

Zum Veranstaltungsfolder klick >hier< ©Land Tirol
Zum Ausstellungsfoler klich >hier< ©Land Tirol

  • Kostenfrei zugängliche Ausstellung 
  • Aktuelle Informationen und Termin-Buchungsmöglichkeiten unter www.tirol.gv.at/erinnern
  • Öffnungszeiten: 5. Oktober 2023 bis 4. Mai 2024 täglich von 9 bis 17 Uhr kostenfrei zugänglich, ausgenommen sind Sonn- und Feiertage!
  • Ort: Landhaus 1, Eduard-Wallnöfer-Platz 3, 1. Stock. Das Landhaus 1 ist über den Haupteingang Eduard-Wallnöfer-Platz barrierefrei zugänglich: Im Gebäude selbst, das über barrierefreie WC-Räume verfügt, sind die Gebäudetrakte barrierefrei erschlossen.
  • Zahlreiche Veranstaltungen – Auftakt am 20. Oktober 2023 - Die begleitenden, kostenfrei zugänglichen Veranstaltungen von 20. Oktober 2023 bis 4. Mai 2024 vertiefen darüberhinausgehende Themenbereiche zur NS-Zeit in Tirol. Begleitendes Veranstaltungsprogramm mit Vorträgen, Diskussionen, Lesung und Theaterstück
  • Terminvereinbarung Gruppenbesuche: Um Wartezeiten zu vermeiden, ist für Gruppenbesuche eine Terminvereinbarung über das Online-Anmeldesystem des Landes notwendig – über die Webseite www.tirol.gv.at/erinnern
  • Das jeweils aktuelle begleitende Veranstaltungsprogramm (kostenfrei zugängliche Führungen, Vorträge, Diskussionen, Lesung, Theaterstück) sowie aktuelle Informationen zur Ausstellung sind über die Webseite www.tirol.gv.at/erinnern abrufbar.
  • Für Schulklassen werden eigene Veranstaltungen angeboten: Informationen dazu stehen über die Webseite www.tirol.gv.at/erinnern zur Verfügung.

Liebe Tuxerinnen und Tuxer!

In dieser Aussendung möchten wir alle betroffenen Grundeigentümer darauf aufmerksam machen, dass jeder in seinem Bereich verpflichtet ist, Gehsteige und Straßen von Schnee, Eis und Verunreinigung zu befreien.

Leider verhalten sich einige Anrainer genau gegenteilig, wie es die Gesetzgebung vorsieht. Und leider sind diesbezüglich wieder Beschwerden eingegangen. Das Ausbringen von Schnee auf Gehsteige, sowie auf die Landes- und Gemeindestraßen ist strengstens verboten. Aus rechtlichen Gründen, und aus Gründen der Sicherheit ist die Gemeinde Tux verpflichtet, Verstöße und Verfehlungen zu melden und zur Anzeige zu bringen. Damit es nicht soweit kommt, appellieren wir an alle Betroffenen, die Gesetzgebung zu respektieren und einzuhalten.  Zur weiteren Information übersenden wir euch den Auszug aus dem GR Protokoll vom 01. Juli, in welchem dieses Thema behandelt wurde.  

Gemeinderat Sitzung vom 01.07.2019, Punkt 4: 
Ausschuss für Straßen, Wege und Verkehr: Vorlage des Sitzungsprotokolls vom 24.05.2019, Punkt 3, Besprechung mit den Schneeräum-Dienstleistern:

Die Dienstleister und Mitarbeiter der Gemeinde berichten von einem sehr intensiven Winter und einem grundsätzlich guten Ablauf im gesamten Gemeindegebiet. Folgenden Probleme sind aufgetreten:

Anrainerbeschwerden wegen Räumarbeiten in Nachtstunden:

Hierzu erklären die Anwesenden, dass es keine Alternative gibt. Der Räumdienst ist schon aus Sicherheitsgründen dazu verpflichtet. Jeder Gemeindebürger erwartet geräumte Straßen am Morgen. Es ist nicht möglich, alle Straßen, Gehsteige und Plätze gleichzeitig zu räumen. Jedem Bürger sollte klar sein, dass ein so umfangreicher Service, nicht in allen Gemeinden selbstverständlich ist. Die Leistungen in den vergangenen Jahren wurden stetig ausgeweitet und verbessert.

Der Ausschuss bedankt sich bei den Fahrern und den großartigen Einsatz in diesem starken Winter und für die Bereitschaft, in den Nachtstunden zu arbeiten. Eine Beeinträchtigung in den Nachstunden lässt sich leider nicht vermeiden, ist aber in Anbetracht der Vorteile zumutbar.

Gehsteige werden von Anrainern nach erfolgter Räumung mit Schnee überhäuft:

Die Vorgangsweise einiger Anrainer stellt nicht nur eine Mehrarbeit für die Mitarbeiter und Dienstleister dar, sondern verursacht zusätzliche Kosten für die Gemeinde. Die Straßenverkehrsordnung sieht unter § 93 vor, dass ein Gehsteig von Schnee und Verunreinigungen gesäubert sowie bei Schnee und Glatteis bestreut werden muss. Ist ein Gehsteig (Gehweg) nicht vorhanden, so ist der Straßenrand in der Breite von 1 m zu säubern und zu bestreuen. Eine Regelung sieht zudem vor, dass jeder Grundbesitzer den Schnee auf eigenem Grund lagern, oder selbstständig entsorgen, bzw. entsorgen lassen muss. Das Ablagern oder hinausbringen von Schnee auf den Gehsteig ist unzulässig, sowie moralisch und sicherheitstechnisch bedenklich.

Der Ausschuss schlägt vor, dass Verfehlungen dieser Art unverzüglich zu melden und zu dokumentieren sind. Die Gemeinde wird gegebenenfalls Schritte gegen die betreffenden Grundeigentümer einleiten.

Wunschräumungen zu bestimmten Zeiten:

Der Ausschuss schlägt vor, dass Schneeräumungen verrechnet werden, wenn sich der Grundeigentümer bestimmte Zeiten zur Schneeräumung wünscht.

Für allfällige Fragen und Anregungen stehe ich gerne zur Verfügung.   

Euer Bürgermeister Simon Grubauer 

Mit der 3. Novelle 2023 zur Geflügelpestverordnung, BGBl II Nr. 108/2023, die mit heutigem Tag in Kraft getreten ist, wurden in ganz Österreich die Gebiete mit stark erhöhtem Risiko bezüglich Vogelgrippe (Geflügelpest) aufgehoben und somit die Stallpflicht für Geflügel in diesen Gebieten beendet. Davon betroffen waren in Tirol die Inntalfurche von Kufstein bis Telfs / Pfaffenhofen und das Achenseegebiet.

Die Situation hat sich zwar in den vergangenen Wochen deutlich entspannt, trotzdem muss aber nach wie vor damit gerechnet werden, dass das Vogelgrippevirus noch in der Wildvogelpopulation (vor allem bei Wildwasservögel und Greifvögel) zirkulieren kann und somit ein Eintrag in Geflügelhaltungen möglich ist. Seit Anfang März 2023 wurden bei den an das Nationale Referenzlabor (AGES Mödling) eingesandten Wildwasservögel über 60 % der positiven Befunde bei Möwen festgestellt.

Ganz Österreich und somit das gesamte Landesgebiet von Tirol bleiben daher weiterhin als Gebiet mit erhöhtem Risiko bezüglich Vogelgrippe (Geflügelpest) eingestuft.

Somit müssen alle Geflügelhalter – unabhängig von der Betriebsgröße –auch nach Wegfall der Stallpflicht weiterhin folgende Bestimmungen einhalten:

  • Enten und Gänsen müssen getrennt von anderem Geflügel gehalten werden
  • das Geflügel ist entweder bestmöglich vor dem Kontakt mit Wildvögeln zu schützen (Netze, Dächer) oder
  • die Fütterung und Tränkung der Tiere darf nur im Stall oder unter einem Unterstand erfolgen
  • die Tränkung der Tiere darf nicht mit Wasser aus Sammelbecken für Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, erfolgen
  • die Reinigung und Desinfektion der Beförderungsmittel, Ladeplätze und Gerätschaften hat mit besonderer Sorgfalt zu erfolgen
  • bei einem Abfall der Futter- oder Wasseraufnahme, bei Abfall der Legeleistung sowie bei erhöhten Mortalitätsraten ist verpflichtend die Behörde zu informieren.

Weiterhin aufrecht bleibt, dass tot aufgefundene wildlebende Wasservögel und Greifvögel beim zuständigen Amtstierarzt gemeldet werden müssen.

weitere Informationen hier >
 3. Novelle 2023 zur Geflügelpestverordnung, BGBl II Nr. 108/2023