In Österreich müssen alle Hunde mit einem Microchip gekennzeichnet und in der amtlichen Heimtierdatenbank registriert sein.
Microchip
- Der Microchip wird von einer Tierärztin oder einem Tierarzt eingesetzt.
- Der Chip enthält eine nummerncodierte Kennnummer, mit der ein Hund eindeutig erkannt werden kann.
- Die Kosten für den Microchip trägt die Hundehalterin bzw. der Hundehalter.
- Hunde müssen spätestens mit drei Monaten, jedenfalls aber vor der Weitergabe, gechippt werden.
Heimtierdatenbank
https://heimtierdatenbank.ehealth.gv.at/
- Nach dem Einsetzen des Microchips muss der Hund in der amtlichen Heimtierdatenbank registriert werden. Die Meldung kann durch die Halterin / den Halter selbst oder über eine Tierärztin / einen Tierarzt oder über das Veterinäramt der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde erfolgen.
- Die Registrierung muss innerhalb eines Monats erfolgen.
- Auch Hunde, die aus dem Ausland nach Österreich kommen, müssen innerhalb eines Monats registriert werden.
- Eine Registrierung in privaten Datenbanken ersetzt die Eintragung in der amtlichen Heimtierdatenbank nicht.
- Änderungen melden: Bitte melden Sie Änderungen umgehend, zum Beispiel: Wechsel der Hundehalterin / des Hundehalters; Änderung der Adresse; Tod des Hundes