Anmeldung:
- Hunde, die älter als drei Monate sind, müssen in der jeweiligen Wohnsitzgemeinde angemeldet werden.
- Hunde müssen spätestens 14 Tage nach Anschaffung oder Zuzug in die Gemeinde angemeldet werden.
Erforderliche Unterlagen:
Es ist jährlich eine Hundesteuer zu entrichten.
Microchip und Heimtierdatenbank
In Österreich müssen alle Hunde mit einem Microchip gekennzeichnet und in der amtlichen Heimtierdatenbank registriert sein.
Microchip
- Der Microchip wird von einer Tierärztin oder einem Tierarzt eingesetzt.
- Der Chip enthält eine nummerncodierte Kennnummer, mit der ein Hund eindeutig erkannt werden kann.
- Die Kosten für den Microchip trägt die Hundehalterin bzw. der Hundehalter.
- Hunde müssen spätestens mit drei Monaten, jedenfalls aber vor der Weitergabe, gechippt werden.
Heimtierdatenbank
https://heimtierdatenbank.ehealth.gv.at/
- Nach dem Einsetzen des Microchips muss der Hund in der amtlichen Heimtierdatenbank registriert werden. Die Meldung kann durch die Halterin / den Halter selbst oder über eine Tierärztin / einen Tierarzt oder über das Veterinäramt der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde erfolgen.
- Die Registrierung muss innerhalb eines Monats erfolgen.
- Auch Hunde, die aus dem Ausland nach Österreich kommen, müssen innerhalb eines Monats registriert werden.
- Eine Registrierung in privaten Datenbanken ersetzt die Eintragung in der amtlichen Heimtierdatenbank nicht.
- Änderungen melden: Bitte melden Sie Änderungen umgehend, zum Beispiel: Wechsel der Hundehalterin / des Hundehalters; Änderung der Adresse; Tod des Hundes
Die Novelle zum Landespolizeigesetz trat mit Ende Jänner 2020 in Kraft. Dadurch wurden neue Regelungen für das Halten und Führen von Hunden eingeführt.
Erstmals einheitlich für alle Gemeinden Tirols wurde im bebauten Gebiet eine Leinen- bzw. Maulkorbpflicht eingeführt.
Die HundehalterInnen können hier zwischen diesen beiden Varianten wählen:
Gemeinde Tux
Bgm. Simon Grubauer