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Landespolizeigesetz - Hundehaltung

Die Novelle zum Landespolizeigesetz tritt mit Ende Jänner 2020 in Kraft.

Dadurch wurden neue Regelungen für das Halten und Führen von Hunden eingeführt.

Erstmals einheitlich für alle Gemeinden Tirols wurde im bebauten Gebiet eine Leinen- bzw. Maulkorbpflicht eingeführt.
Die HundehalterInnen können hier zwischen diesen beiden Varianten wählen.
In bestimmten Bereichen, wie öffentlichen Verkehrsmitteln, Einkaufzentren, vor Schulen und Kindergärten sind Hunde jedenfalls mit Leine und Maulkorb zu führen.

Außerhalb des bebauten Gebietes gilt die Verordnung der Gemeinde Tux „Leinenzwang und Verpflichtung zur Entfernung von Hundekot“ (Übersichtskarte - Leinenpflicht)

Hundehalter, die erstmals einen Hund bei der Gemeinde anmelden, müssen den Nachweis einer theoretischen Ausbildung zur Hundeführung (Sachkundenachweis) in Form eines Kurses vorlegen.
Diese Kurse werden von tierschutzqualifizierten HundetrainerInnen oder von speziell ausgebildeten Tierärzten angeboten.
Die Bescheinigung ist mit der Anmeldung des Hundes bei der Gemeinde vorzulegen.

Die Verpflichtung zum Nachweis eines Kursbesuchs tritt mit 1. April 2020 in Kraft. Kurse werden ab Anfang Februar im WIFI angeboten.

Gemeinde Tux
Bgm. Simon Grubauer

Sachkundenachweis - Online-Kurse über das WIFI Tirol möglich >