Hundehaltung


Anmeldung

  • Hunde, die älter als drei Monate sind, müssen in der jeweiligen Wohnsitzgemeinde angemeldet werden. 
  • Hunde müssen spätestens 14 Tage nach Anschaffung oder Zuzug in die Gemeinde angemeldet werden.
  • Es ist jährlich eine Hundesteuer zu entrichten. 

Erforderliche Unterlagen

  • Hunde-Anmeldeformular (0.15 MB)
  • Nachweis einer Haftpflichtversicherung (§ 6a Abs. 8 Tiroler Landespolizeigesetz) 
  • Sachkundenachweis (§ 6a Abs. 9 leg. cit.): Hundehalter, die erstmals einen Hund bei der Gemeinde anmelden, müssen den Nachweis einer theoretischen Ausbildung zur Hundeführung in Form eines Kurses vorlegen. Diese Kurse werden von tierschutzqualifizierten HundetrainerInnen oder von speziell ausgebildeten Tierärzten angeboten.

    Die Bescheinigung ist mit der Anmeldung des Hundes bei der Gemeinde vorzulegen. Die Verpflichtung zum Nachweis eines Kursbesuchs tritt mit 1. April 2020 in Kraft. Kurse werden online vom WIFI angeboten (Link: Sachkundenachweis - Online-Kurse über das WIFI Tirol möglich).

    • Hinweis zum bundesweiten Sachkundenachweis

      Seit 1. Juli 2026 gelten zusätzlich zu den Bestimmungen des Tiroler Landes-Polizeigesetzes österreichweite Vorschriften zum Sachkundenachweis für Hundehalterinnen und Hundehalter nach dem Tierschutzgesetz.

      Der bundesweite Sachkundenachweis umfasst grundsätzlich eine theoretische Ausbildung vor der Aufnahme eines Hundes sowie eine praktische Ausbildung innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist nach Aufnahme der Hundehaltung.

    • Für Tirol gilt aufgrund bestehender landesrechtlicher Bestimmungen eine Übergangsregelung bis zum 30. Juni 2027 für den theoretischen Teil:

      • Der theoretische Teil: Bis zum 30. Juni 2027 können Sie weiterhin die bisherigen theoretischen Sachkundekurse gemäß § 6a Abs. 9 Tiroler Landespolizeigesetz besuchen. Alle Details und aktuellen Kursangebote hierzu finden Sie direkt beim WIFI Tirol.
      • Der praktische Teil: Dieser ist nach den bundesrechtlichen Vorgaben zu absolvieren. Für alle Ersthundehalter:innen gilt hierbei:
        • Die verpflichtende 2-stündige Praxiseinheit muss innerhalb eines Jahres nach Beginn der Hundehaltung abgeschlossen werden.
        • Das Mindestalter Ihres Hundes muss für diese Praxiseinheit sechs Monate betragen.

    • Weitere Informationen zum bundesweiten Sachkundenachweis finden Sie unter:

Microchip und Heimtierdatenbank 

In Österreich müssen alle Hunde mit einem Microchip gekennzeichnet und in der amtlichen Heimtierdatenbank registriert sein.

Microchip

  • Der Microchip wird von einer Tierärztin oder einem Tierarzt eingesetzt.
  • Der Chip enthält eine nummerncodierte Kennnummer, mit der ein Hund eindeutig erkannt werden kann.
  • Die Kosten für den Microchip trägt die Hundehalterin bzw. der Hundehalter.
  • Hunde müssen spätestens mit drei Monaten, jedenfalls aber vor der Weitergabe, gechippt werden.

Heimtierdatenbank 

https://heimtierdatenbank.ehealth.gv.at/

  • Nach dem Einsetzen des Microchips muss der Hund in der amtlichen Heimtierdatenbank registriert werden. Die Meldung kann durch die Halterin / den Halter selbst (mit ID Austria) oder über eine Tierärztin / einen Tierarzt oder über das Veterinäramt der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde erfolgen.
  • Die Registrierung muss innerhalb eines Monats erfolgen.
  • Auch Hunde, die aus dem Ausland nach Österreich kommen, müssen innerhalb eines Monats registriert werden.
  • Eine Registrierung in privaten Datenbanken ersetzt die Eintragung in der amtlichen Heimtierdatenbank nicht.
  • Änderungen melden: Bitte melden Sie Änderungen umgehend, zum Beispiel: Wechsel der Hundehalterin / des Hundehalters; Änderung der Adresse; Tod des Hundes

Leinen- bzw. Maulkorbpflicht

Die Novelle zum Landespolizeigesetz trat mit Ende Jänner 2020 in Kraft. Dadurch wurden neue Regelungen für das Halten und Führen von Hunden eingeführt.
Erstmals einheitlich für alle Gemeinden Tirols wurde im bebauten Gebiet eine Leinen- bzw. Maulkorbpflicht eingeführt.

Die HundehalterInnen können hier zwischen diesen beiden Varianten wählen:

Gemeinde Tux
Bgm. Simon Grubauer